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   BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59   

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https://dejure.org/1961,6729
BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59 (https://dejure.org/1961,6729)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1961 - III ZR 204/59 (https://dejure.org/1961,6729)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1961 - III ZR 204/59 (https://dejure.org/1961,6729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung wegen unrechtmäßiger Pfändungsverfügungen - Verjährung eines Anspruchs aus Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Herausgabe des durch Amtspflichtverletzung Erlangten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 302
  • VersR 1961, 326
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Eine Hemmung der Verjährung tritt in solchen Fällen in dem Augenblick ein, in dem der Kläger bei sachgemäßer Behandlung eine richtige Entscheidung über sein rechtzeitig und formell ordnungsmäßig angebrachtes Armenrechtsgesuch erwarten durfte (BGH III ZR 129/55 vom 9. Mai 1957; BGHZ 17, 199).
  • BGH, 09.05.1957 - III ZR 129/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Eine Hemmung der Verjährung tritt in solchen Fällen in dem Augenblick ein, in dem der Kläger bei sachgemäßer Behandlung eine richtige Entscheidung über sein rechtzeitig und formell ordnungsmäßig angebrachtes Armenrechtsgesuch erwarten durfte (BGH III ZR 129/55 vom 9. Mai 1957; BGHZ 17, 199).
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Bei der Wiedereinsetzung hat die Rechtsprechung wiederholt erklärt, daß der eine höhere Gewalt begründende und die Wiedereinsetzung ermöglichende Umstand nicht die Armut schlechthin sei und daß dieses Hindernis endgültig wegfalle, wenn das Armenrecht wegen mangelnder Erfolgsaussicht richtig versagt worden ist (vgl. RGZ 141, 399; BGHZ 4, 55; BGH LM ZPO § 233 Nr. 24; § 234 Nr. 5-7 und 14).
  • RG, 28.06.1909 - VI 422/08

    Liegt eine Klagänderung vor, wenn aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Deshalb ist diese Beschränkung eines ursprünglich unbegrenzt erhobenen Amtshaftungsanspruches gemäß § 852 Abs. 2 BGB mit Rücksicht auf die eingetretene Verjährung keine Klagänderung, solange der Entstehungsgrund des zugrundeliegenden Amtshaftungsanspruchs unverändert bleibt (RGZ 71, 358).
  • RG, 18.04.1936 - I 248/35

    1. Kann geschäftlich unrichtige Behandlung eines Armenrechtsgesuches, die den

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Das Reichsgericht hatte für die Anwendung des § 203 BGB folgendes ausgeführt: Die unrichtige Behandlung eines Armenrechtsgesuches, die verzögerte Entscheidung oder die Versagung des Armenrechts könnten ein Fall höherer Gewalt sein, aber - da jedes mitwirkende Verschulden der Annahme einer höheren Gewalt entgegensteht - immer nur unter der Voraussetzung, daß der Betroffene ein sachgemäß begründetes, ordnungsgemäßes Armenrechtsgesuch rechtzeitig eingereicht, erforderlichenfalls auf die drohende Verjährung hingewiesen, alle nicht ganz aussichtslosen Rechtsbehelfe ergriffen und auch sonst alle ihm zu Gebote stehenden Mittel erschöpft habe (vgl. RGZ 126, 58/61; 139, 270/273; 151, 129/138; 163, 9/14).
  • RG, 26.01.1933 - VI 341/32

    Unter welchen Voraussetzungen wird die Verjährung durch eine Versagung des

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Das Reichsgericht hatte für die Anwendung des § 203 BGB folgendes ausgeführt: Die unrichtige Behandlung eines Armenrechtsgesuches, die verzögerte Entscheidung oder die Versagung des Armenrechts könnten ein Fall höherer Gewalt sein, aber - da jedes mitwirkende Verschulden der Annahme einer höheren Gewalt entgegensteht - immer nur unter der Voraussetzung, daß der Betroffene ein sachgemäß begründetes, ordnungsgemäßes Armenrechtsgesuch rechtzeitig eingereicht, erforderlichenfalls auf die drohende Verjährung hingewiesen, alle nicht ganz aussichtslosen Rechtsbehelfe ergriffen und auch sonst alle ihm zu Gebote stehenden Mittel erschöpft habe (vgl. RGZ 126, 58/61; 139, 270/273; 151, 129/138; 163, 9/14).
  • RG, 22.10.1929 - II 33/29

    Bildet der Fall, daß ein Angehöriger eines fremden Staates bis zum Inkrafttreten

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Das Reichsgericht hatte für die Anwendung des § 203 BGB folgendes ausgeführt: Die unrichtige Behandlung eines Armenrechtsgesuches, die verzögerte Entscheidung oder die Versagung des Armenrechts könnten ein Fall höherer Gewalt sein, aber - da jedes mitwirkende Verschulden der Annahme einer höheren Gewalt entgegensteht - immer nur unter der Voraussetzung, daß der Betroffene ein sachgemäß begründetes, ordnungsgemäßes Armenrechtsgesuch rechtzeitig eingereicht, erforderlichenfalls auf die drohende Verjährung hingewiesen, alle nicht ganz aussichtslosen Rechtsbehelfe ergriffen und auch sonst alle ihm zu Gebote stehenden Mittel erschöpft habe (vgl. RGZ 126, 58/61; 139, 270/273; 151, 129/138; 163, 9/14).
  • BGH, 14.02.1955 - III ZR 155/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Dabei ist der Ausgangspunkt richtig: Es ist eine Klagänderung, wenn der Kläger zunächst Ansprüche aus einer bestimmten pflichtwidrigen Amtshandlung und dann aus einer anderen Pflichtverletzung geltend macht (BGH III ZR 155/53 vom 14. Februar 1955).
  • RG, 18.09.1933 - IV B 48/33

    Ist das für die Einlegung der Berufung infolge von Armut der Partei bestehende

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Bei der Wiedereinsetzung hat die Rechtsprechung wiederholt erklärt, daß der eine höhere Gewalt begründende und die Wiedereinsetzung ermöglichende Umstand nicht die Armut schlechthin sei und daß dieses Hindernis endgültig wegfalle, wenn das Armenrecht wegen mangelnder Erfolgsaussicht richtig versagt worden ist (vgl. RGZ 141, 399; BGHZ 4, 55; BGH LM ZPO § 233 Nr. 24; § 234 Nr. 5-7 und 14).
  • RG, 15.12.1939 - III 39/39

    Wie ist die Rechtslage im Hinblick auf die Hemmung des Laufs der Verjährung für

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 204/59
    Das Reichsgericht hatte für die Anwendung des § 203 BGB folgendes ausgeführt: Die unrichtige Behandlung eines Armenrechtsgesuches, die verzögerte Entscheidung oder die Versagung des Armenrechts könnten ein Fall höherer Gewalt sein, aber - da jedes mitwirkende Verschulden der Annahme einer höheren Gewalt entgegensteht - immer nur unter der Voraussetzung, daß der Betroffene ein sachgemäß begründetes, ordnungsgemäßes Armenrechtsgesuch rechtzeitig eingereicht, erforderlichenfalls auf die drohende Verjährung hingewiesen, alle nicht ganz aussichtslosen Rechtsbehelfe ergriffen und auch sonst alle ihm zu Gebote stehenden Mittel erschöpft habe (vgl. RGZ 126, 58/61; 139, 270/273; 151, 129/138; 163, 9/14).
  • BGH, 08.03.1977 - VI ZR 142/75

    Anspruch auf Schadensersatz - Vorliegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers -

    Eine solche Hemmung tritt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur ein, wenn der Kläger das Armenrechtsgesuch so rechtzeitig dem Gericht vorgelegt hat, daß er bei sachgemäßer Behandlung noch vor dem Ablauf der Verjährungsfrist mit einer Entscheidung rechnen durfte (BGHZ 17, 199, 202; 37, 113, 116; BGH, Urteile vom 27. Januar 1959 - VI ZR 20/58 = VersR 1959, 336 und vom 20. Juni 1960 - III ZR 127/59 = VersR 1960, 991, 993 m.w.Nachw.; vgl. auch Urteile vom 8. Mai 1956 - VI ZR 58/55 = LM BGB § 254 [E] Nr. 2, vom 21. November 1960 - III ZR 153/59 = LM BGB § 203 Nr. 8, vom 16. Januar 1961 - III ZR 204/59 = LM BGB § 203 Nr. 9 und vom 4. Dezember 1964 - VI ZR 222/63 = VersR 1965, 167; vgl. auch BGB-RGRK, 12. Aufl. § 203 Rdnr. 7, 9).

    Wohl ist anerkannt, daß für die Anwendung von § 203 BGB im allgemeinen die gleichen Grundsätze gelten, die die Rechtsprechung bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entwickelt hat, weil auch die für ihre Bewilligung vom Gesetz genannten Gründe, nämlich "Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle" solche der "höheren Gewalt" sind (BGH Urt. v. 16. Januar 1961 = III ZR 204/59 = a.a.O.).

    Hat eine Partei durch Einreichung eines Armenrechtsgesuches eine Hemmung der Verjährung nach § 203 BGB bewirkt, so endet diese Hemmung zwar grundsätzlich erst mit der abschließenden Entscheidung des Gerichts über das Armenrecht (BGH, Urt. v. 16. Januar 1961 - III ZR 204/59 = a.a.O.; vgl. auch BGHZ 37, 113).

  • OLG München, 15.11.2021 - 17 U 3123/21

    Herausgabe des erzielten Gewinns durch VW nach Verjährung des ursprünglich

    Eine Klageänderung zum Ausgangsrechtsstreit wegen sittenwidriger Schädigung liegt in der Geltendmachung des Anspruchs nach § 852 Satz 1 BGB ebenfalls nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1961, III ZR 204/59, VersR 1961, 326, 328 Ziffer II a; nach juris Randziffer 32).
  • LG Landshut, 10.08.2022 - 55 O 458/22

    (Keine) sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier:

    h) Eine Klageänderung zum Ausgangsrechtsstreit wegen sittenwidriger Schädigung liegt in der Geltendmachung des Anspruchs nach § 852 Satz 1 BGB ebenfalls nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1961, III ZR 204/59, VersR 1961, 326, 328 Ziffer II a; nach juris Randziffer 32).
  • OLG München, 08.11.2021 - 17 U 6346/20

    Schadensersatz, Abtretung, Patent, Schadensersatzanspruch, Berufung,

    Dass die Klägerin eigene Ansprüche (nur) auf § 852 BGB gestützt hat, schadet nicht, da der Streitgegenstand aus § 826 BGB und derjenige aus § 852 BGB für den Fall der Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung identisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1961, III ZR 204/59, VersR 1961, 326, 328, Ziffer II a; nach juris Randziffer 32 a. E.).
  • BGH, 07.05.1962 - III ZR 3/60

    Auswirkungen der unrichtigen Versagung der Prozeßkostenhilfe auf die Verjährung

    Das wäre für diese Fälle eine mit den Grundsätzen unserer Rechtsordnung unvereinbare Besserstellung armer Parteien und eine Schlechteretellung der Schuldner armer Gläubiger, für die kein Grund ersichtlich ist, wie der Senat schon früher aufgeführt hat (BGH III ZR 204/59 vom 16. Januar 1961 = IV BGB § 203 Nr. 9 = MDR 1961, 306 = VersR 1961, 326).
  • BGH, 22.01.1962 - III ZR 169/60

    Eigentumsrechtlicher Aufopferungsanspruch - Erhebung des Ausfuhrzolls für Melasse

    Der dieser Verpflichtung entsprechende Anspruch des Geschädigten ist, wie der Senat bereits im Urteil vom 16. Januar 1961 III ZR 204/59 (insoweit in MDR 1961, 302 nicht abgedruckt) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden hat, ein Anspruch aus unerlaubter Handlung; die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung umgrenzen den Anspruch nur nach Inhalt und Umfang.
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